Handelsrecht

 

 

 

 

Handels- und Gesellschaftsrecht
Die Facetten des Wirtschaftslebens in seiner rechtlichen Charakteristik
Das Handels- und Gesellschaftsrecht betrifft das Geschäftsleben in vielen Bereichen. Bei der Gründung von Unternehmen stellen treten bereits die ersten Fragen nach dem Namen, der optimalen Gesellschaftsform, der Ausgestaltung der Verträge mit Handelsvertretern, Lieferanten, Kunden usw. auf.
Bei der Durchführung von Geschäften geht es um ordnungsgemäße Bevollmächtigung, Haftung und Lösung von Verträgen. Beim Verkauf oder der Auflösung von Unternehmen müssen Interessen der Gesellschafter wahrgenommen, durchdachte Vertragswerke entworfen und die Interessen Dritter, wie z.B. von Arbeitnehmern beachtet werden.
Wir stehen Ihnen mit unserer Expertise zur Verfügung. Die Wahrnehmung der Interessen unserer Mandanten hat dabei höchste Priorität. Wir beraten Sie hierbei fachübergreifend.

Unsere Leistungen für Sie im Handelsrecht
Ausgestaltung der vertraglichen Beziehungen zu Ihren Geschäftspartnern
Das Handelsrecht regelt die vertraglichen Beziehungen von Unternehmen zu und zu Kunden (B2C) und Geschäftspartnern (B2B). Hiervon erfasst werden die klassischen Verträge, wie z.B. Werkverträge, Kaufverträge, Mietverträge aber auch neuere Vertragsformen wie Franchise-Verträge, Leasing-Verträge oder Factoring-Verträge. Rechtsprechung und Gesetzgeber setzen der Vertragsgestaltung dennoch Grenzen, lassen aber auch in bestimmten Bereichen deutliche Freiräume zu. Wenn Sie diese Freiräume für sich nutzen möchten, erstellen wir Ihnen die hierzu nötigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) oder gleichen die Verträge individuell Ihren Bedürfnissen an. Letzteres wird z.B. relevant bei wichtigen Geschäftspartnern oder bei der Einstellung von Geschäftsführern.
Das Recht der Handelsvertreter
Für viele Unternehmen, die einen Vertrieb über einen Außendienst gestalten, stellen sich Fragen zum Recht der Handelsvertreter. Diese reichen vom Abschluss der Verträge bis zur Beendigung der Geschäftsbeziehung und haben teilweise ein Nachspiel bei der Beurteilung der Solo-Selbständigkeit.
In diesem spannenden Rechtsgebiet bieten wir Ihnen unsere volle Unterstützung an. Wir unterstützen Sie bei der Umstellung Ihres Außendienstes und bei der Vertragsgestaltung der Handelsvertreter. Ebenso beraten wir Sie hinsichtlich der Auskunftsrechte und des Handelsvertreterausgleichs. Dabei beachten wir nicht nur die deutsche Rechtsprechung und Gesetzgebung, sondern nehmen auch das Europarecht ins Visier, wie z.B. die Handelsvertreter-Richtlinie (86/653/EWG).

BSG Treuhand
Steuerberatungsgesellschaft und
Unternehmensberatung mbH
Telschowstrasse 28
85748 Garching 

Tel.: +49 (0) 89-322 127-14
FAX: +49 (0) 89-322 127-16
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!